Ablauf & Kosten
Sie benötigen für die Ergotherapie einen schriftlichen Verordnungsschein durch eine*n Allgemein- bzw. Facharzt*in.
Versicherte der ÖGK & BVAEB: es ist kein weiterer Schritt erforderlich, Sie brauchen keine Bewilligung seitens der Krankenkasse.
Versicherte der SVS & KFA: Nach der ersten Therapieeinheit beantragen Sie gemeinsam mit dem ergotherapeutischen Behandlungsplan die Bewilligung für die weitere Therapie.
Wahltherapie
Die Kosten für die Therapie werden zunächst von Ihnen selbst bezahlt. Nach Abschluss der Therapie können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ein Teil der Kosten wird Ihnen anschließend rückerstattet.
Wenn Sie bei der SVS oder KFA versichert sind, ist zusätzlich ein bewilligter Behandlungsplan erforderlich.
Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, können Sie die verbleibenden Kosten gegebenenfalls ebenfalls zur Rückerstattung einreichen.
Behandlungskosten
- 30Minuten Einheit 60€
- 45Minuten Einheit 85€
- 60Minuten Einheit 107€
- Hausbesuch + 35€
Hausbesuche sind nach Vereinbarung im Bezirk Baden und Wiener Neustadt möglich. Zusätzlich zur Therapie wird ein Betrag von 35€ pro Einheit für den Hausbesuch verrechnet. .
Die Behandlungskosten sind je nach 5 Einheiten zu begleichen. Alle weiteren Einheiten werden über eine nachfolgende Sammelrechnung beglichen.
Bitte nehmen Sie zur ersten Einheit den Verordnungsschein sowie vorhandene Befunde mit.
